Krankontrollen

Gemäss Artikel 15 der Kran­verordnung müssen Krane in regel­mässigen Abständen in Bezug auf die Betriebs­sicherheit überprüft werden. Diese Kontrollen sind von Kran­experten abzuwickeln, welche von der SUVA anerkannt sind. Die Kaufmann Turmkrane AG verfügt aktuell 15 Kran­experten, welche regel­mässig Kran­kontrollen durch­führen.

Die ganze Kran­konstruktion ist alle 4 Jahre einer Funktions- und Sicht­kontrolle durch einen anerkannten Kran­experten zu unterziehen (EKAS Richtlinie 6511). Ist der Kran älter als 20 Jahre, muss der Kontroll­intervall auf 2 Jahre verkürzt werden. Ab 30 Jahren ist der Kran jähr­lich zu kontrol­lieren.